1WorldSync GmbH – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ÜBERARBEITET UND WIRKSAM AB 1. SEPTEMBER 2024

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträge Anwendung, die zwischen der 1WorldSync GmbH („1WorldSync“) und dem in der Auftragsübersicht aufgeführten Unternehmen („Kunde“) geschlossen werden. Der Vertrag zwischen 1WorldSync und dem Kunden („Vertrag“) besteht aus den vorliegenden AGB, der vom Kunden unterzeichneten Auftragsübersicht, die die vom Kunden erworbenen Leistungen und ihre Preise zusammenfasst („Auftragsübersicht“), etwaigen einbezogenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen Unterlagen, auf die in der Auftragsübersicht oder in diesen AGB Bezug genommen wird, einschließlich aller Leistungsbeschreibungen („SOW“) oder Arbeitsaufträge, die der Auftragsübersicht beigefügt sind.

2. Definition

Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder gemeinsam mit ihr der Kontrolle eines Dritten untersteht, wobei „Kontrolle“ (einschließlich der Begriffe „kontrollieren“, „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) die Befugnis bezeichnet, die Geschäfte und Strategien eines Unternehmens zu führen oder zu leiten oder deren Führung oder Leitung zu steuern, ganz gleich, ob aufgrund einer Stimmberechtigung, als Gesellschafter, aufgrund Vertrags oder aus anderen Gründen, allerdings nur so lange, wie das betreffende Kontrollverhältnis besteht.

Kontrollwechsel“ bezeichnet die Übertragung des gesamten Vermögens einer Partei oder eines wesentlichen Teils hiervon, den Übergang des Unternehmens auf einen anderen Unternehmensträger infolge von Fusionen oder sonstigen Umwandlungen, sowie den Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Geschäftsanteile einer Partei durch einen Dritten.

Vertrauliche Informationen“ bezeichnet jede Information (einschließlich u.a. etwaiger Inhalte Dritter, auf die der Kunde über das 1WorldSync-System zugreift), sei es in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form, die entweder als „vertraulich“ oder mit ähnlichen Worten gekennzeichnet ist, oder bei der sich die Vertraulichkeit aus den Umständen der Offenlegung oder aus der Art der betroffenen Information, einschließlich aller Kopien davon ergibt. Nicht zu den vertraulichen Informationen zählen solche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich in der Business-to-Business-Einzelhandelsbranche bereits allgemein bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden, (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verstoß gegen eine Pflicht zur Geheimhaltung bereits bekannt waren oder (iii) dem Empfänger später von einem Dritten, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, offenbart werden. Ungeachtet des Vorstehenden stellen im 1WorldSync-System hinterlegte Inhalte des Kunden keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses Vertrags dar, sondern unterliegen den allgemeinen Datensicherheitsverpflichtungen von 1WorldSync in Bezug auf das 1WorldSync-System, wie im übrigen Vertrag dargelegt

Kundeninhalte“ bezeichnet sämtliche Inhalte, einschließlich digitaler Inhalte und Bilder von Dritten, die von oder im Auftrag des Kunden in das 1WorldSync-System eingegeben werden oder anderweitig der 1WorldSync zur Verfügung gestellt werden, oder über die 1WorldSync-Dienste angezeigt werden.

Ergebnisse” bezeichnet sämtliche materiellen Gegenstände oder Materialien, die dem Kunden im Rahmen einer gegenseitig vereinbarten Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden; hiervon ausgenommen sind jedoch die im Rahmen der Lizenz-Leistungen zur Verfügung gestellten Inhalte

Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet je nach Inhalt den Kunden und 1WorldSync einzeln für sich oder den Kunden und 1WorldSync gemeinsam.

Professional Services” bezeichnet Beratungs- oder Bildungsleistungen, sowie jegliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, die 1WorldSync vereinbarungsgemäß an den Kunden erbringt, wie die Erstellung und Bereitstellung der Ergebnisse.

Servicekontakte” bezeichnet alle natürlichen Personen, die während der Vertragserfüllung im Namen oder im Auftrag des Kunden handeln und mit denen 1WorldSync über verschiedene Kommunikationsmittel interagiert.

Lizenz-Leistungen” bezeichnet den Zugang und die Nutzung des 1WorldSync-Systems durch den Kunden, jegliche Standardkonfigurationen desselben, sowie jegliche Standardleistungen und Produkte, die in der Auftragsübersicht genannt sind.

Arbeitsergebnisse” bezeichnet sämtliche Ergebnisse, die speziell für den Kunden entwickelt oder erstellt worden sind und im Allgemeinen nicht im Unternehmen von 1WorldSync wiederverwertbar sind.

1WorldSync-Dienstleistungen“ bezeichnet die Abonnementdienste und gegebenenfalls die professionellen Dienste, die dem Kunden von 1WorldSync bereitgestellt werden, wie im Vertrag näher beschrieben.

1WorldSync-System“ bezeichnet die gesamte Server- und Netzwerk-Plattform, die Speichersysteme, die Software, die Schnittstellen, die Dokumentation, die Netzwerkschnittstellen und die Systemmanagementprozesse, einschließlich der Anwendungsinfrastruktur für ein internetbasiertes Handelskommunikationssystem, über die die Abonnement-Leistungen zur Verfügung gestellt werden und die u.a. die Verteilung von Inhalten und den Zugang zu Inhalten durch den Kunden über das GDSN oder über andere Wege ermöglichen.

1WorldSync-Technologie“ bezeichnet (i) das 1WorldSync-System, (ii) sämtliche Software, Dokumentationen, Spezifikationen, Datenbanken, Templates und sonstigen schriftlichen oder elektronischen Inhalte, die zur Bereitstellung der 1WorldSync-Leistungen in das 1WorldSync-System integriert oder von 1WorldSync genutzt werden, (iii) alle kundenspezifischen Anpassungen, Verbesserungen und Erweiterungen hiervon und (iv) sämtliche damit verbundenen Programmkonzepte und Vorgehensweisen, sämtliches Know-how und sonstiges geistiges Eigentum und alle sonstigen Eigentumsrechte.

3. Pflichten von 1WorldSync

a. 1WorldSync-Leistungen.

1WorldSync verpflichtet sich, dem Kunden die 1WorldSync-Leistungen gemäß der Auftragsübersicht und ggf. etwaigen dem Vertrag beigefügten oder im Rahmen des Vertrages abgeschlossenen Leistungsbeschreibungen im Einklang mit den vorliegenden AGB, dem restlichen Vertrag und der gültigen Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

b. Drittanbieter.

Das 1WorldSync-System ist eine gehostete Lösung zum Management von Produktinformationen. Der Kunde erkennt an, dass 1WorldSync berechtigt ist, die Dienste eines oder mehrerer Drittanbieter in Anspruch zu nehmen, einschließlich Cloud-basierter Speicheranbieter, um das 1WorldSync-System zu hosten, die Kundeninhalte zu speichern, das 1WorldSync-System zu sichern, eine Internet-Verbindung herzustellen und/oder sonstige Elemente der entsprechenden 1WorldSync-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet der Inanspruchnahme von Drittanbietern ist 1WorldSync weiterhin für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags verantwortlich.

c. Vorbehaltene Rechte.

Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen und seine Lizenzgeber die ausschließlichen Eigentümer der Unternehmenstechnologie sind und alle Rechte, Titel und Anteile daran behalten. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Lizenz, die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung gewährt wird, werden keine Rechte in Bezug auf die Unternehmenstechnologie gewährt.

d. Systemverfügbarkeit.

Das System ist dafür vorgesehen, vom Kunden sieben Tage pro Woche, 24 Stunden pro Tag zur Verfügung gestellt zu werden, mit Ausnahme von Ausfallzeiten bei Ausfällen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, Ereignissen höherer Gewalt und Systemwartung, die im Voraus geplant sind oder für die dem Kunden eine angemessene Vorankündigung erfolgt ist. Das Unternehmen wird sich bemühen, Wartungsarbeiten zu Zeiten durchzuführen, die die Auswirkungen auf seine Kunden insgesamt minimieren sollen.

e. Datensicherheit.

Das Unternehmen setzt physische, technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen ein, die vernünftigerweise entwickelt und implementiert wurden, um unbefugten Zugriff auf das System oder die Offenlegung, Übertragung, Zerstörung, den Verlust, die Änderung oder den Diebstahl von Inhalten, die im System enthalten sind, zu schützen und zu erkennen, und verlangt von seinen Unterauftragnehmern, dass sie diese anwenden. Falls das Unternehmen einen Verstoß oder eine wahrscheinliche Verletzung der Sicherheit des Systems entdeckt oder darüber informiert wird, der/die den Kunden vernünftigerweise beeinträchtigen könnte, wird das Unternehmen den Kunden unverzüglich über den Verstoß und seine potenziellen Auswirkungen informieren, und das Unternehmen wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Situation unverzüglich zu beheben.

f. Datensicherung.

Das Unternehmen erstellt regelmäßig Sicherungskopien von Inhalten im System und speichert diese Kopien an externen Standorten oder unter Verwendung cloudbasierter Speichernetzwerke, die von Unternehmen verwaltet werden, die angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten treffen. Jede Übertragung und Speicherung personenbezogener Daten für Backup-Zwecke ist auf das für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags erforderliche Maß beschränkt und wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht durchgeführt.

g. Böswilliger Code.

Das Unternehmen unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, einschließlich der Verwendung von Firewalls und Antivirensoftware, um zu verhindern, dass das System oder jegliche Arbeitsergebnisse der professionellen Dienstleistungen Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner oder andere ähnliche bösartige Softwarecodes in die Computersysteme des Kunden einführen.

4. Verpflichtungen des Kunden

a. Kontaktdaten.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Rechnungs-, Kontakt- und sonstigen Account-Daten (wie z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Rechnungsanschriften) auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Nachrichten an den Kunden können elektronisch (per E-Mail) oder wie sonst anderweitig vertraglich festgelegt erfolgen. Der Kunde stimmt zu einen oder mehrere Servicekontakte zu benennen, um die Rechnungstellung der 1WorldSync sowie technische, administrative und andere dienstbezogene Kommunikationen im Rahmen des Vertrags zu initiieren und zu empfangen. Der Kunde stellt sicher, dass alle Servicekontakte zugestimmt haben, solche Kommunikationen zu erhalten, und dass 1WorldSync die persönlichen Daten dieser Servicekontakte für diese Zwecke verwenden darf.

b. Systemzugriffskontrolle.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Passwörter und sonstigen Zugangsdaten für den Zugriff auf das 1WorldSync-System allein zum Zwecke des vertraglich zulässigen Datenaustauschs über das 1WorldSync-System zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und jeden Missbrauch seiner Passwörter und Zugangsdaten oder seines Accounts unverzüglich dem technischen Support von 1WorldSync per E-Mail unter servicedesk@1worldsync.atlassian.net. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Maßnahmen zu ergreifen, wie er es für notwendig oder angemessen hält, zur Durchsetzung der Vereinbarung und aller geltenden Nutzungsbeschränkungen, und um die Sicherheit des Systems zu gewährleisten, einschließlich, ohne Einschränkung, Überwachung der Nutzung des Systems durch den Kunden, von dem Kunden verlangen, seine Systempasswörter zu ändern, Anforderung zusätzlicher Informationen zur Autorisierung der Systemaktivität durch den Kunden, und, wenn die Nutzung oder der Zugriff des Kunden auf das System ein Sicherheitsrisiko darstellt, vorübergehend aussetzen, Einschränken oder Beenden des Zugriffs auf das System. Das Unternehmen unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden vor der Ergreifung solcher Maßnahmen zu benachrichtigen und den Zugang des Kunden zum System unverzüglich nach der Lösung der Angelegenheit zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens wiederherzustellen.

c. Systemnutzung.

Der Kunde verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt gegen Sicherheitsmaßnahmen zu verstoßen oder die Verletzung solcher Maßnahmen zu erleichtern, die in Bezug auf das System implementiert wurden, oder die Kunden-ID, Passwörter oder andere Informationen Dritter zu verwenden, um auf das System zuzugreifen. Darüber hinaus darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht auf das System zugreifen, um Testskripte zu laden, um die Skalierbarkeit der Dienstleistungen zu testen, Penetrationstests oder ähnliche Tests auf dem System durchzuführen, oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke. Der Kunde darf keine Daten in das System eingeben oder speichern, die HTML- oder Scripting-Code oder Fragmente enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gestattet.

d. Lizenzbeschränkungen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Software oder sonstige Komponenten der 1WorldSync-Technologie nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren oder Ableitungen davon zu erstellen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, eine angemessene Anzahl an Kopien der Dokumentation des 1WorldSync-Systems zur Verteilung an autorisierte Nutzer zu erstellen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, jede Kopie mit demselben auf der Original-Dokumentation befindlichen Urheberrechtshinweis zu versehen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die 1WorldSync-Technologie nicht zurück zu entwickeln oder zu dekompilieren, sofern dies nicht nach zwingendem Recht zulässig ist, und Dritten ohne die schriftliche Autorisierung durch 1WorldSync keinen Zugang zu den 1WorldSync-Technologien oder Teilen davon zu verschaffen.

5. Inhalt

a. Kundeninhalt.

Der Kunde und seine Lizenzgeber sind die alleinigen Eigentümer der Kundeninhalte und ihnen stehen alle Rechte an allen Kundeninhalten zu.

Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass das 1WorldSync-System eine Plattform ist, über die der Kunde Inhalte für den Zugriff durch Dritte veröffentlichen kann. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde 1WorldSync hiermit das nicht ausschließliche, weltweite Recht zur Vervielfältigung, Anzeige, Speicherung, Nutzung und, nach entsprechender Genehmigung des Kunden, Änderung der Kundeninhalte, Eingliederung der Kundeninhalte in die Inhalte Dritter und zur Verteilung der Kundeninhalte an bestimmte Handelspartner des Kunden, und andere an das 1WorldSync-System angeschlossene Nutzer, in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.

Ungeachtet des Vorstehenden gewährt der Kunde, falls er den Partnerzugang abonniert, dem Unternehmen hiermit (a) eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite, wählbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Änderung, Verteilung, Übertragung, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Unterlizenzierung, Erstellung abgeleiteter Werke, Übertragung oder zum Verkauf von Kundeninhalten und Produktinformationen, die Sie in die Dienstleistung importieren oder die anderweitig auf der Website des Kunden oder anderen offiziellen Quellen öffentlich zugänglich sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte, die von einem autorisierten Benutzer bereitgestellt werden); und (b) eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Darstellung des Namens, des Logos und der Marken des Kunden (“Kundenmarken”) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von einem autorisierten Benutzer bereitgestellten Marken). Wenn der Kunde Partner Access abonniert, ist es dem Unternehmen gestattet, Kundeninhalte und Kundenmarken zu verbreiten und Dritte zu autorisieren, diese zu verbreiten, und diese Dritten haben das Recht, diese zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, abgeleitete Werke zu erstellen und öffentlich zu zeigen, wenn sie die Inhalte vom Unternehmen erhalten.

b. Verantwortung für Inhalte.

Der Kunde ist für sämtliche Kundeninhalte allein verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Kundeninhalte die folgenden Voraussetzungen („Voraussetzungen für Inhalte“) erfüllen: Sie (i) sind zutreffend, vollständig und angemessen aktuell, (ii) verletzten keine geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, oder Persönlichkeitsrechte Dritter, (iii) sind nicht verleumderisch, geschäftsschädigend, bedrohlich, schikanierend oder anderweitig verwerflich, (iv) enthalten keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere ähnliche schädliche Softwarecodes (v) sie enthalten keine personenbezogenen Daten oder stehen damit in Verbindung; und (vi) verstoßen nicht gegen sonstiges geltendes Recht oder sonstige gesetzliche Regelungen, Verordnungen oder andere Vorschriften.

6. Professional Services

Dieser Abschnitt sechs (6) gilt nur, wenn der Kunde Professional Services kauft.

a. Allgemeines.

1WorldSync verpflichtet sich, jegliche Professional Services gemäß der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, 1WorldSync zeitnah Feedback, Unterstützung und Zustimmungen zuteilwerden zu lassen, damit 1WorldSync in der Lage ist, jeden in der Leistungsbeschreibung festgelegten Zeitplan und seine sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags einzuhalten. Sofern in der Leistungsbeschreibung kein Festpreis angegeben ist, werden alle Professional Services nach dem Zeit- und Materialaufwand erbracht, und sämtliche Angaben zu den entstehenden Kosten dienen lediglich als Schätzungen des voraussichtlich entstehenden Aufwands auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen. Änderungen am Arbeitsumfang können zu Anpassungen der zu zahlenden Gebühren oder des Zeitplans führen und müssen im Rahmen eines gegenseitig vereinbarten Änderungsmanagement- und Kontrollprozesses genehmigt und von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

b. Abnahme.

Die 1WorldSync Leistungen können die Bereitstellung von Arbeitsergebnissen im Rahmen einer Leistungsbeschreibung beinhalten. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, stehen dem Kunden nach Erhalt jedes Arbeitsergebnisses 10 Tage zu, um das Arbeitsergebnis zu prüfen und es abzunehmen bzw. abzulehnen, weil es den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungskriterien nicht entspricht. Der Kunde darf die Abnahme im Falle geringfügiger Mängel nicht verweigern. Die u. g. Rechte des Kunden im Falle von Mängeln bleiben unberührt. Erhält 1WorldSync vor dem Ende des genannten Zeitraums keine schriftliche Ablehnungsmitteilung, gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als abgenommen. 1WorldSync ist verpflichtet, wesentliche in der schriftlichen Mitteilung des Kunden genannte Fehler zu korrigieren und dem Kunden sobald wie möglich ein überarbeitetes Arbeitsergebnis zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat daraufhin weitere 10 Tage Zeit, um das Arbeitsergebnis zu prüfen und entweder abzunehmen oder als fehlerhaft abzulehnen; das Arbeitsergebnis gilt erneut als abgenommen, sollte 1WorldSync vor Ablauf des genannten Zeitraums keine schriftliche Ablehnungsmitteilung erhalten. Der Überarbeitungsvorgang und die Abnahme bzw. die Ablehnung der Arbeitsergebnisse werden so lange wiederholt, bis das Arbeitsergebnis vom Kunden abgenommen worden ist oder als vom Kunden abgenommen gilt, oder bis vereinbart wird, dass weitere Bemühungen zur Korrektur des Arbeitsergebnisses vergeblich sein werden.

c. Eigentum an den Arbeitsergebnissen, Kundenmaterialien.

Alle Dokumente, Materialien, Ideen, Konzepte, Entwürfe und Know-How, die von 1WorldSync im Zuge der Erbringung der Dienste im Rahmen einer Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt oder entwickelt werden, sind und bleiben Eigentum von 1WorldSync. Ungeachtet des Vorstehenden geht das Eigentum an den Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der entsprechenden Gebühr auf den Kunden über, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders vereinbart. 1WorldSync oder seine Lizenzgeber bleiben jedoch weiterhin Eigentümer der in den Arbeitsergebnissen enthaltenen oder in ihnen integrierten 1WorldSync-Technologie. Der Kunde bleibt alleiniger Eigentümer oder, je nach Lage des Falls, Lizenznehmer in Bezug auf Kundeninhalte oder Vertrauliche Informationen, die 1WorldSync zur Erstellung der Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt wurden. 1WorldSync ist verpflichtet, diese ausschließlich dazu zu verwenden, die Arbeitsergebnisse vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen.

d. Lizenz für die 1WorldSync-Technologie.

Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühr für die Leistungen gewährt 1WorldSync dem Kunden das nicht ausschließliche, unbefristete, gebührenfreie Recht, die 1WorldSync-Technologie insoweit für seine internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu kopieren, anzuzeigen und zu implementieren, als diese in den Ergebnissen oder in etwaigen vom Kunden erstellten Modifizierungen oder Ableitungen der Ergebnisse enthalten oder in ihnen integriert ist. Diese Lizenz umfasst keine Materialien Dritter, die in den Ergebnissen enthalten sind und zu denen 1WorldSync den Kunden informiert hat, dass eine gesonderte Lizenz oder Autorisierung des Dritten erforderlich ist. Abgesehen von den Lizenzrechten, die 1WorldSync in den vorliegenden AGB einräumt, werden im Hinblick auf die in den Ergebnissen enthaltene und in ihnen integrierte 1WorldSync-Technologie keinerlei Rechte eingeräumt.

7. Vergütung

a. Gebühren.

Der Kunde verpflichtet sich 1WorldSync, die in der Auftragsübersicht und der entsprechenden Leistungsbeschreibung genannte Gebühr zu zahlen. Die für den Zugriff auf und die Nutzung des 1WorldSync-Systems sowie die für den Erhalt damit verbundener Abonnement-Leistungen zu zahlende Gebühr richtet sich in der Regel nach der geltenden 1WorldSync-Preisliste für die betreffenden Produkte und Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, 1WorldSync auf dessen Verlangen zu bestätigen, dass sämtliche Informationen und Unterlagen, die von dem Kunden zur Berechnung der zu zahlenden Gebühr zur Verfügung gestellt wurden, weiterhin richtig sind, oder 1WorldSync aktualisierte Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

b. Kosten.

Die für die Professional Services zu zahlende Gebühr versteht sich zuzüglich Reise- und damit verbundener Kosten, die 1WorldSync bei der Erbringung der Leistungen entstehen. 1WorldSync stellt dem Kunden diese Reise- und damit verbundenen Kosten monatlich oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. 1WorldSync beachtet die Reisekostenrichtlinien des Kunden, sofern diese 1WorldSync bei Unterzeichnung des Vertrags schriftlich zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls erfolgt die Abrechnung auf Basis der Reisekosten- und Auslagenrichtlinie von 1WorldSync, die dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird.

c. Steuern.

Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatz-, Gebrauchs- und sonstiger anfallender Steuern und ähnlicher Abgaben. Diese Steuern und ähnlichen Abgaben sind vom Kunden zu entrichten. Falls 1WorldSync rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde haftet, ist der Kunde verpflichtet, 1WorldSync für die betreffenden gezahlten Beträge zu entschädigen, es sei denn, der Kunde legt 1WorldSync einen gültigen, von der zuständigen Steuerbehörde autorisierten Freistellungsbescheid vor. Die genannten Steuern sind im Vertrag oder auf der Rechnung von 1WorldSync gesondert auszuweisen.

d. Anpassung der Gebühren.

Der Kunde erkennt an, dass Unternehmenstransaktionen wie z. B. Fusionen, Übernahmen oder ein ähnlicher Erwerb des Betriebsvermögens zu wesentlichen Änderungen für ihn führen können. Diese wiederum können dazu führen, dass gemäß der geltenden Preisliste von 1WorldSync eine höhere Gebühr zu zahlen ist. Der Kunde verpflichtet sich, 1WorldSync innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einer solchen Transaktion darüber in Kenntnis zu setzen. Die vertraglich zu zahlende Gebühr und alle sonstigen Beträge müssen auf der Grundlage der betreffenden Unternehmensänderung neu berechnet werden. Mangels abweichender Vereinbarung in der Auftragsübersicht werden die neue Gebühr und die sonstigen Beträge mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam und zahlbar. Im Falle der Veräußerung oder Ausgliederung eines Betriebsbereichs durch den Kunden muss der Erwerber bzw. der abgespaltene Betriebsbereich einen eigenen separaten Vertrag mit 1WorldSync schließen. Eine Gutschrift vertragsgemäß vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen erfolgt nicht, es sei denn, 1WorldSync erklärt sich schriftlich damit einverstanden.

e. Zahlungen.

Alle im Rahmen des Vertrages zu zahlende Gebühren sind fällig zu den in der Auftragsübersicht oder der Leistungsbeschreibung benannten Daten bzw. Fristen oder, wenn darin keine Daten bzw. Fristen genannt sind, mit Zugang einer Rechnung beim Kunden. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass der Zugang zu dem 1WorldSync-System oder zu den 1WorldSync-Leistungen bis zur Zahlung der fälligen Gebühren verzögert oder ausgesetzt werden kann. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist 1WorldSync berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht auf Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Alle zum Zeitpunkt des Ablaufs oder der Beendigung des Vertrags noch nicht gezahlte Gebühren oder Beträge werden unverzüglich fällig und zahlbar.

f. Strittige Beträge.

Ist der Kunde der Ansicht, dass 1WorldSync einen fehlerhaften Betrag in Rechnung gestellt hat, muss er den 1WorldSync Support innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum per E-Mail unter administration@1worldsync.com unter Angabe des Fehlers kontaktieren. Der Kunde verpflichtet sich, in gutem Glauben mit 1WorldSync zu verhandeln, um alle Abrechnungsstreitigkeiten unverzüglich beizulegen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, alle unstrittigen Teile der Rechnungen von 1WorldSync vertragsgemäß zu bezahlen und 1WorldSync seine Anwaltshonorare und Kosten für die Beitreibung der betreffenden Beträge insoweit zu erstatten, als er hierfür vertragsgemäß haftet. Der Kunde ist nur berechtigt, ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern die Gegenforderung des Kunden unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden ist. 1WorldSync behält sich das Recht vor, Anwälte oder externe Inkassobüros mit der Beitreibung überfälliger Beträge zu beauftragen.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

a. Vertrauliche Informationen.

Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit mindestens demselben Maß an Sorgfalt zu behandeln, mit dem die betreffende Partei auch ihre eigenen ähnlich sensiblen Informationen behandelt, niemals jedoch weniger sorgfältig als es angemessen ist. Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zum Zwecke des Vertrags zu verwenden und diese vertraulichen Informationen niemandem mitzuteilen oder offenzulegen, außer seinen Mitarbeitern und bevollmächtigten Vertretern und den Mitarbeitern und bevollmächtigten Vertretern seiner verbundenen Unternehmen, die die vertraulichen Informationen zur Vertragsausführung kennen müssen und die durch Geheimhaltungs- und Nutzungsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens genauso restriktiv sind wie die in den vorliegenden AGB enthaltenen Verpflichtungen. Jede Partei bleibt dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die betreffenden Personen diese Verpflichtungen einhalten. Ist eine der Parteien rechtlich verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die betreffende Partei geschäftlich vertretbare Bemühungen unternehmen, um die andere Partei im Voraus über diese Verpflichtung in Kenntnis zu setzen. Diese Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung unverändert fort.

b. Personenbezogene Daten.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass 1WorldSync als Verantwortlicher in Bezug auf alle personenbezogenen Daten von Servicekontakten, Agenten, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern des Kunden (“Betroffene”) fungiert, sofern die Parteien nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart haben. 1WorldSync verarbeitet alle personenbezogenen Daten der Betroffenen in Übereinstimmung mit geltendem Recht und gemäß der Datenschutzrichtlinie der 1WorldSync, die unter https://1worldsync.com/de/datenschutzerklaerung/ eingesehen werden kann. Falls der Kunde personenbezogene Daten von Betroffenen direkt an 1WorldSync übermittelt, stellt der Kunde sicher, dass diese Betroffenen darüber informiert wurden, dass 1WorldSync Verantwortlicher für diese personenbezogenen Daten ist, und dass die personenbezogenen Daten von 1WorldSync für die in der Datenschutzrichtlinie der 1WorldSync genannten Zwecke verwendet (z.B. für eine direkte Interaktion mit den Betroffenen durch E-Mails, Telefonanrufe und andere geeignete Kommunikationsmethoden), und von 1WorldSync in Länder außerhalb der Europäischen Union/Europäischen Gemeinschaft gemäß geltendem Recht übermittelt werden können. Jeder Betroffene hat auf Grundlage des geltenden Rechts ein Recht, der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Hierzu kann der Betroffene 1WorldSync gemäß der Datenschutzrichtlinie der 1WorldSync benachrichtigen (per E-Mail oder in schriftlicher Form).

9. Haftung

a. Rechte im Falle von Mängeln.

Weisen das 1WorldSync-System, die 1WorldSync-Leistungen oder Ergebnisse Mängel auf, ist 1WorldSync zur Nacherfüllung verpflichtet, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung behoben werden, ist 1WorldSync berechtigt, eine Umgehungslösung anzubieten. Ist die betreffende Lösung nach vernünftigem Ermessen des Kunden akzeptabel, gilt dies als Nacherfüllung. Der Kunde ist erst berechtigt, seine sonstigen gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auszuüben, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, ist nach Maßgabe der u. g. Haftungsbeschränkungen begrenzt.

b. Rechte im Falle von Rechtsmängeln.

Erheben Dritte Ansprüche wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte in Folge der vertragsgemäßen Nutzung des 1WorldSync-Systems, der 1WorldSync-Leistungen oder der Ergebnisse durch den Kunden („Forderungen in Bezug auf Geistiges Eigentum“), ist 1WorldSync, im Rahmen der u. g. Haftungsbeschränkungen, verpflichtet, den Kunden zu verteidigen und von sämtlichen dem Kunden entstehende Schäden, insbesondere Schadensersatzansprüchen Dritter, Bußgeldern, Strafzahlungen, Kosten und Auslagen, sowie zur Rechtsverteidigung erforderlicher Anwaltskosten freizustellen bzw. zu entschädigen. Der Kunde verpflichtet sich, (i) 1WorldSync unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter zu informieren und jegliche Zusammenarbeit, Informationen und Unterstützung in Verbindung mit der Angelegenheit zuteilwerden zu lassen, und (ii) 1WorldSync die alleinige Kontrolle und Befugnis zuzugestehen, die Angelegenheit abzuwehren, beizulegen oder einen Vergleich zu schließen. Diese Verpflichtungen von 1WorldSync finden keine Anwendung, wenn die Vorwürfe darauf beruhen, dass 1WorldSync Entwürfe, Spezifikationen und sonstige verpflichtende Anweisungen des Kunden eingehalten hat. Das Recht auf Schadensersatz unterliegt den entsprechenden Haftungsbeschränkungen im Rahmen der vorliegenden AGB.

c. Haftungsbeschränkung.

Jede Partei haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel und gemäß den Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes. Im Falle eines leicht fahrlässigen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht, d.h. gegen eine solche Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typisch und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar war.. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Betrag in der Regel nicht die Beträge übersteigt, die während der letzten 12 Monate für die Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags bezahlt wurden, der zu dieser Haftung geführt hat. In allen anderen Fällen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen. Die Parteien haften zudem nicht für solche Schäden, die dadurch entstehen, dass die jeweils andere Partei keine angemessenen Vorkehrungen gegen den Eintritt von Schäden trifft. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Parteien.

d. Verjährungsfrist;Forderungen.

Alle Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von einem Jahr ab Abnahme der Professional Services. In anderen Fällen oder im Falle arglistig verschwiegener Mängel findet die gesetzliche Verjährungsfrist Anwendung. Die Haftung nach Ziffer 9c bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus sind die Parteien verpflichtet, alle angemessenen Schritte einzuleiten, um die Entstehung von Schäden abzuwenden bzw. zu mindern.

10. Laufzeit und Beendigung

a. Laufzeit und Beendigung.

Der Vertrag beginnt an dem in der Auftragsübersicht genannten Datum und dauert auf unbestimmte Zeit an, sofern in der Auftragsübersicht nichts anderes vereinbart wurde oder er nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt wird.

b. Kündigung/Beendigung.

Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der wichtige Grund, der der fristlosen Kündigung des Vertrags zugrunde liegt, muss angegeben werden. Ein wichtiger Grund ist bspw. gegeben, wenn eine Partei (i) in erheblichem Maß gegen den Vertrag verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch die kündigende Partei behebt, (ii) insolvent wird bzw. einen Insolvenzantrag stellt, oder anderweitig ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommt oder (iii) einem Kontrollwechsel unterliegt. Darüber hinaus ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit dies anderweitig im Rahmen des Vertrags ausdrücklich zulässig ist.

c. Verpflichtungen nach Vertragsende.

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung des 1WorldSync-Systems und der 1WorldSync. Leistungen nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags unverzüglich einzustellen und der Kunde erkennt an, dass 1WorldSync berechtigt ist, den Zugang des Kunden zu sperren. Darüber hinaus ist jede Partei nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags verpflichtet, (i) die Nutzung sämtlicher Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei, die sich in ihrem Besitz befinden oder ihrer Kontrolle unterstehen, unverzüglich einzustellen und (ii) sämtliche Vertraulichen Informationen nach schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Partei innerhalb von 30 Tagen entweder zurückzugeben oder zu vernichten und dies der auffordernden Partei schriftlich zu bestätigen.

11. Sonstiges

a. Einhaltung von Gesetzen.

Die Parteien verpflichten sich, das 1WorldSync-System oder das GDSN nicht zur Förderung von wettbewerbswidrigen Aktivitäten zu verwenden; hierzu zählen u.a. der unsachgemäße Austausch wettbewerbsrechtlich sensibler Informationen, Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Preissignalisierungen, Marktsignalisierungen, koordinierte Preisfestsetzungen oder Gruppenboykotts oder sonstige Verstöße gegen geltendes Recht. 1WorldSync bietet keine Rechtsberatung an und kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Nutzung des 1WorldSync-Systems oder der 1WorldSync-Leistungen durch den Kunden oder der Umstand, dass sich der Kunde auf sie verlässt, im Einklang mit allen geltenden rechtlichen oder behördlichen Anforderungen steht.

b. Markennutzung.

Die Parteien verpflichten sich, jegliche Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechts- oder sonstige eigentumsrechtliche Hinweise auf vollständigen oder auszugsweisen Abschriften von Unterlagen oder sonstigen Materialien, die ihr von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, weder zu entfernen noch anderweitig zu verändern. Ferner verpflichten sich die Parteien, Marken oder Dienstleistungsmarken der jeweils anderen Partei nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in Pressemitteilungen, Werbe-, Verkaufs-, Marketing- oder sonstigen für die Öffentlichkeit bestimmten Materialien zu verwenden.

c. Exportkontrolle.

Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Software und technische Daten, zu denen der Kunde im Rahmen des Vertrags Zugang erhält, u.U. im Rahmen der Gesetze und Vorschriften bestimmter Länder Exportkontrollen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, solche Objekte oder etwaige direkte Produkte daraus weder zu exportieren noch zu re-exportieren und keine Transaktionen durchzuführen, die gegen diese Gesetze oder Vorschriften verstoßen.

d. Höhere Gewalt.

Mit Ausnahme ihrer Zahlungsverpflichtungen ist jede Partei von der Leistungspflicht im Rahmen des Vertrags befreit, sofern die Leistungserbringung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht möglich ist und die Partei, die die Leistung nicht erbringen kann, die jeweils andere Partei unverzüglich hierüber informiert und weiterhin alle geschäftlich vertretbaren Bemühungen unternimmt, um soweit wie möglich wieder mit der Erbringung ihrer Leistung zu beginnen. Ereignisse höherer Gewalt sind Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Aufstände, Terroristische Akte, Revolutionen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Regierungsakte, Beschlüsse oder ordnungspolitische Maßnahmen von Regierungen, Ausfälle öffentlicher Versorgungsbetriebe, Fehler bei Versorgungsleistungen, Stromversorgungsausfälle und Fehler in den Kommunikationsnetzwerken und Gateways Dritter oder sonstige Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die unter dem Ereignis leidet, und die nach vernünftigem Ermessen weder vorhersehbar noch vermeidbar sind.

e. Mitteilungen.

Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrags gemacht werden, sind schriftlich zu verfassen und wie folgt zu übermitteln: (i) durch persönliche Übergabe, (ii) durch einen national anerkannten Übernachtkurier, (iii) per E-Mail oder Fax gegen Empfangsbestätigung oder (iv) per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, und in jedem Fall adressiert an den Empfänger an die in der Auftragsübersicht genannte Anschrift oder diejenige andere Anschrift, die der Empfänger im Rahmen der vorliegenden AGB schriftlich mitgeteilt hat.

f. Abtretung.

Den Parteien ist es nicht gestattet, den Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei freiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen; die Parteien sind jedoch berechtigt, den Vertrag an die aufnehmende Gesellschaft abzutreten, die aus einer mit ihr erfolgten Fusion hervorgeht, oder an ein Unternehmen, das ihr gesamtes Vermögen oder einen wesentlichen Teil davon erwirbt. Vorbehaltlich des Vorgenannten ist der Vertrag für jede der Parteien und ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

g. Gesamtheit des Vertrages.

Neben den im Vertrag enthaltenen Vereinbarungen werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen, und etwaige separate Bestellungen oder sonstige Geschäftsbedingungen der Parteien finden keine Anwendung. Der Vertrag tritt an die Stelle jeglicher vorheriger Vereinbarungen, Absprachen und Übereinkünfte, die u.U. zwischen den Parteien bestanden haben; hiervon ausgenommen sind die Bestimmungen schriftlicher separat von den Parteien getroffener Geheimhaltungsvereinbarungen, die weiterhin für sämtliche im Rahmen der betreffenden Vereinbarung offengelegten Angelegenheiten maßgeblich sind und diese regeln.

h. Unstimmigkeiten, Salvatorische Klausel.

Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den vorliegenden AGB und anderen Unterlagen, die Bestandteil des Vertrags sind, gelten die vorliegenden AGB, es sei denn, die betreffenden anderen Unterlagen treten ausdrücklich an ihre Stelle. Wird eine Bestimmung des Vertrags aus irgendeinem Grund für ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar erachtet, so bleibt der restliche Vertrag weiterhin in vollem Umfang in Kraft und rechtswirksam.

i. Änderungen, Verzichtserklärungen.

Änderungen der Bestimmungen des Vertrags sowie der Verzicht auf seine und die Entbindung von seiner Erfüllung bedürfen einer von allen Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich 1WorldSync das Recht vor, Änderungen an dem Vertrag vorzuschlagen und zwar (i) auf elektronischem Wege (z.B. durch Anzeigen eines Popup-Fensters oder die Bereitstellung eines speziellen Click-Through-Prozesses), wobei die Änderungen mit Annahme der Änderungen durch den Kunden auf eben diesem elektronischen Wege in Kraft treten, oder (ii) durch schriftliche Mitteilung. an den Kunden, aus der das Datum des Inkrafttretens der Änderung hervorgeht, das mindestens 30 Tage nach dem Datum einer solchen Mitteilung liegen muss; die Änderung tritt in Kraft, wenn der Kunde 1WorldSync gegenüber nicht innerhalb der gesetzten Frist schriftlich seinen Widerspruch gegen die Änderung erklärt und das 1WorldSync-System oder die 1WorldSync-Leistungen nach dem Datum des Inkrafttretens weiter nutzt. Werden Rechte oder Befugnisse im Rahmen des Vertrags verzögert oder gar nicht ausgeübt, ist dies weder als Verzicht im Falle künftiger Verzögerungen oder Unterlassungen auszulegen, noch sind Verzichtserklärungen im Hinblick auf Leistungsstörungen oder Vertragsverletzungen als Verzicht im Falle späterer Leistungsstörungen oder Vertragsverletzungen auszulegen.

j. Geltendes Recht , Gerichtsstand.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Verbindung mit dem Vertrag ist Köln.

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