Es ist wieder soweit – es ist Frühling und die Produktentwicklung präsentiert stolz die neuen Produkte und schon während der Präsentation fragen Sie sich, welche Angaben müssen nun im GDSN eingetragen werden? Sind diese Angaben eigentlich verpflichtend?
Sind die neuen Artikel für alle bestimmt – was passiert wenn die Produktinformationen auf diesen sogenannten Zielmarkt veröffentlicht werden? Wer sieht die Daten – ist das ganze hier wie ein Marktplatz zu sehen? Und dann immer wieder dieses GDSN. Hat 1WorldSync das eigentlich erfunden? Wir vom Support kennen diese Fragen und werden in unserem Berufsalltag häufig damit konfrontiert. Wir hoffen unser Blogartikel wird die ein oder andere Frage von Ihnen beantworten.
Wer ist eigentlich dieser „Zielmarkt“?
Wer sich mit Stammdaten und dem „Global Data Synchronisation Network (kurz GDSN)“ beschäftigt, wird ständig mit dem Begriff „Zielmarkt“ konfrontiert:
Zielmarktprofil, Zielmarkt: Ländercode, Zielmarkt- Subskription, Zielmarkt- Publikation, u.a. Aber was genau ist denn dieser Zielmarkt?
Mit dem Erstellen eines Datensatzes für einen Artikel, ist es zwingend notwendig auch einen Zielmarkt- Ländercode anzugeben z.B. 276 für Deutschland oder 040 für Österreich. Dies bedeutet, dass die Daten dem Zielmarktprofil, also den Anforderungen der jeweiligen Community (i.d.R. organisiert von der jeweils nationalen GS1- Organisation) entsprechen.
Ein Dateneinsteller hat demnach die Möglichkeit dem atrify-Datenpool folgendes zu befehlen: “Stelle die Daten öffentlich bereit, so dass jeder Empfänger des Netzwerks darauf zugreifen kann.” Dies nennt man Zielmarkt-Publikation.
Ein Datenempfänger hat im Gegenzug dazu die Möglichkeit dem Netzwerk (GDSN) folgendes zu befehlen:
“Sende mir alle Datensätze mit dem Code 276, die öffentlich oder für mich bereitgestellt wurden.” Der Datenempfänger möchte alle Datensätze mit dem Code 276, die öffentlich oder für ihn bereitgestellt wurden, erhalten. Dies nennt man Zielmarktsubskription.
„Kommt und seht die frischen Daten“- Ist das GDSN ein Marktplatz?
„Wer kann meine Daten sehen?“ oder „Wie sieht der Kunde meine Daten?“ ist eine nicht selten gestellte Frage seitens der Lieferanten, bei der die Hoffnung mitschwingt, dass sich unzählige Händler auf einer Art Online-Marktplatz tummeln, um sich über neue Produkte zu informieren. Dies ist in der Regel nicht der Fall.
Die Daten werden in die Warenwirtschaftssysteme der Händler importiert, wo sie für verschiedene Zwecke verarbeitet werden. In erster Linie werden Daten zwischen Lieferanten und Händlern über GDSN ausgetauscht, die schon eine Geschäftsbeziehung führen. Dass ein Datenempfänger aus den Daten einen Marktplatz füttert, ist natürlich denkbar.
„Herrscher der Welt“ – Hat 1WorldSync GDSN erfunden?
GS1, GDSN und 1WorldSync. Kunden, die über 1WorldSync das erste Mal in Berührung mit Stammdaten gekommen sind, haben häufig den Eindruck, dass atrify das Thema erfunden hat. Das ist so nicht richtig. Der Datenstandard für das Global Data Synchronisation Network (GDSN) wurde und wird von den GS1-Mitgliedsorganisationen weltweit entwickelt (https://www.gs1.org/). 1WorldSync unterstützt seine Kunden dabei, ihre Anforderungen in den GDSN Standard einzubringen und den Standard bestmöglichst für seine Kunden umzusetzen und ist einer der führenden Datenpools.
Pflichtangaben, Pflichtangaben und Pflichtangaben – MUSS das sein?
„Seit wann ist das Pflicht?” wird hin und wieder von Lieferanten gefragt, die von einem Handelspartner aufgefordert werden, diverse Angaben nachzupflegen, obwohl sie doch laut den 1WorldSync-Dokumentationen optional sind. Also welche Angaben sind denn jetzt verpflichtend?
Zunächst gibt es GDSN- Pflichtangaben. Sie sind weltweit gültig und notwendig, damit ein GDSN-Datenpool den Datensatz überhaupt akzeptiert. Besonders zu erwähnen ist hier der sogenannte Primärschlüssel, also die Angabe der Global Trade Item Number (GTIN), der Global Location Number (GLN) des Datenverantwortlichen und des Zielmarkt- Ländercodes. Diese Kombination erzeugt die weltweite Identifizierbarkeit der Daten. Auch die Global Product Classification (GPC) und einige weitere Angaben dürfen nicht fehlen. Darüber hinaus gibt es Pflichtangaben, die eine Community (in der Regel die jeweils nationalen Mitgliedsorganisationen der GS1) definiert. Industrie und Handel einigen sich hier in Gremien auf Mindestanforderungen an einen Stammdatensatz. So lange die beiden Arten der Pflichtangaben nicht gemacht werden, wird eine Auslieferung der Daten technisch verhindert.
Auch wenn nun der Datenauslieferung nichts mehr im Wege steht, so ist der Datensatz in vielen Fällen noch nicht komplett. Es wird erwartet, dass alle Informationen, die auf dem physischen Produkt zu sehen sind, ebenfalls dargestellt werden, z.B. die Zutatenliste bei Nahrungsmitteln, GHS- oder Gefahrstoffangaben bei chemischen Produkten u.v.m. Die in unserer Software implementierte DQG- Prüfung soll dabei helfen, fehlende Angaben zu ergänzen und Ungereimtheiten der Angaben aufzuspüren. In solchen Fällen wird von unserer Software eine Warnung ausgegeben.
Ganz am Ende muss jedoch der Datenverantwortliche prüfen, ob seine Stammdaten komplett sind.
Ja, es MUSS sein!